Europawahl 2024

Europawahl 2024

Bildquelle: Vepar5/shutterstock.com

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Die 10. Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet in der Europäischen Union vom 06. bis 09. Juni 2024 statt. Die Bundesregierung hat am 10. August den Wahltag für die Bundesrepublik Deutschland auf den 09. Juni 2024 festgesetzt.

Grundsätzlich wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre neu gewählt. Dementsprechend beträgt auch die Wahlperiode fünf Jahre. Gemäß § 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Damit stellt die Bundesrepublik Deutschland die maximal mögliche Anzahl an Abgeordneten. Einschließlich der Präsidentin oder des Präsidenten ist die Zahl der Abgeordneten aus den einzelnen Mitgliedstaaten auf 751 Personen begrenzt. Die Wahl dieser Personen erfolgt allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Achtung, Neuerung:

Entgegen der letzten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Jahr 2019 können bei der kommenden Wahl erstmals Personen, die ihr sechzehntes Lebensjahr vollendet haben, wählen. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 EuWG grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Voraussetzungen und Varianten der Wahlberechtigung – etwa von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union – können § 6 EuWG entnommen werden.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 sind auch auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin abrufbar:

Internetauftritt der Bundeswahlleiterin

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