E-Rechnung

Die elektronische Rechnung in Niedersachsen

Auch als Download verfügbar

Seit dem 18. April 2020 sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, eingehende Rechnungen elektronisch empfangen und standardkonform verarbeiten zu können. Voraussetzung ist, dass die gestellten Rechnungen bestimmte Formatvorgaben erfüllen müssen.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des Rechnungsprozesses bei der Samtgemeinde Eilsen werden alle Lieferanten bzw. Rechnungssteller ab sofort gebeten, ihre Rechnungen in elektronischer Form über die folgenden Kommunikationswege einzureichen.

Weitere Informationen für Rechnungssteller

Kommunikationswege

Senden Sie Ihre standardkonforme E-Rechnung, im Datenformat XRechnung, an die folgende E-Mail-Adresse:

eRechnung@niedersachsen.de

und geben Sie in der E-Rechnung bitte unbedingt die folgende Leitweg-ID der Samtgemeinde Eilsen an: 032575401-0-70
Sollte die Leitweg-ID nicht in Ihrer E-Rechnung enthalten sein, ist eine Zuordnung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie:
E-Rechnungen im ZUGFeRD-Datenformat werden derzeit nicht von uns unterstützt.


Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD 2.1 und der XRechnung?

Die Datenstruktur von ZUGFeRD 2.1 basiert ebenso wie die XRechnung auf der Norm EN 16931. Das ZUGFeRD 2.1 Profil EN 16931 nimmt alle Anforderungen der EN 16931 in sich auf. Die XRechnung definiert auf nationaler Ebene zusätzlich zu den Anforderungen der EN 16931 noch 21 nationale Geschäftsregeln. Die XRechnung erfüllt die spezifischen Anforderungen der deutschen Verwaltung. ZUGFeRD wurde speziell nach den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt und nimmt mit der Veröffentlichung von ZUGFeRD 2.1.1 im Profil XRechnung auch die spezifischen Anforderungen der Verwaltung in sich auf.

Quelle: https://www.ferd-net.de/

Erstellen Sie Ihre XRechnung im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder laden Sie Ihre Rechnung im XML-Datenformat einfach hoch.

Zum NAVO - Serviceportal

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