Aktuelles

Quelle: mikrozensus.de

20.03.2023 | Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2023

Der Mikrozensus ist eine seit 1957 gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Jährlich nimmt rund 1 % der Bevölkerung an der Befragung teil.

Dank der Auskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung vor. Sie tragen dazu bei, die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

06.02.2023 | Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Samtgemeinde insgesamt 12 Personen, die am Amtsgericht Bückeburg und Landgericht Bückeburg als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Samtgemeinde Eilsen schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen. Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Samtgemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden. Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Das verantwortungsvolle Schöff*innen - Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessent*innen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene können sich bis zum 24.02.2023 bei der Samtgemeinde Eilsen, Herrn Kunde, Tel. 05722/886-18, bewerben.

Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt können Sie hier herunterladen. Das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt finden sie hier.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl2023.de

Presse

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
- Geschäftsbereich Hameln -
Roseplatz 5
31787 Hameln

14.09.2022 | Pressemitteilung: Instandsetzungsarbeiten an der K11 - OD Bad Eilsen "Obernkirchener Straße"

Ab dem 19. September 2022 müssen sich Verkehrsteilnehmende auf der Kreisstraße 11 in der Ortsdurchfahrt Bad Eilsen im Landkreis Schaumburg auf Behinderungen einstellen. Grund sind Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn unter Vollsperrung.

Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln mit.

Auf etwa 700 Metern werden die Abwasserbetriebe Auetal Sanierungsarbeiten an den Straßenschächten und Hausanschlussleitungen durchführen. Da die Schächte mittig in der Fahrbahn liegen, muss unter Vollsperrung gearbeitet werden. Die Kanalsanierungsarbeiten beschränken sich auf den Abschnitt von der Kreuzung Kreisstraße 10 bis zur Einmündung Friedrichstraße.

Im Anschluss an die Schachtsanierungsarbeiten wird die bituminöse Deckschicht auf einer Länge von etwa 1 Kilometer erneuert. Die Umleitung erfolgt über die Landesstraße 451 und die Kreisstraße 10.

Die Baukosten betragen circa 325.000 € und werden vom Landkreis Schaumburg getragen.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis.

Lageplan Baustelle K11 "Obernkirchener Straße"


Presse

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01.07.2022 | Pressemitteilung: Kreuzungsbereich B 83 / L451 Bad Eilsen bald wieder frei

Ab Mittwoch, den 04. Juli, ist der Kreuzungsbereich B 83 / L451 in Richtung Luhden und Bad Eilsen für den Verkehr wieder komplett frei.

Dies teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln mit.

Bereits am Dienstag beginnt der Rückbau der Verkehrssicherung. Restarbeiten gibt es noch im Bereich der Einmündung zum Penny-Markt. Das Rechtsabbiegen von Bückeburg kommend in Richtung des Marktes ist daher erst ab dem Nachmittagsbereich möglich. In der darauffolgenden Woche kann es noch zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen.

Die aktuell geltenden 50 km/h bleiben vorerst, aufgrund der noch fehlenden Schutzplanken, bestehen.

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