Standesamt

Eheschließung

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.

Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.

Welche Unterlagen brauche ich?

Wenn Sie beabsichtigen, sich in Bad Eilsen trauen zu lassen, dann erhalten Sie Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung in einem persönlichen Gespräch in unserem Standesamt.

Standesamt Bad Eilsen:
Frau Günther-Schütte (Standesbeamtin)
Bückeburger Straße 4
31707 Bad Eilsen
Telefon: 05722 / 886- 22
Telefax: 05722 / 886- 48
E-Mail: standesamt@sg-eilsen.de

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