Aktuelles

Quelle: mikrozensus.de

07.03.2024 | Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2024

Der Mikrozensus ist eine seit 1957 gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Jährlich nimmt rund 1 % der Bevölkerung an der Befragung teil.

Auch im Verlauf des Jahres 2024 finden wieder Haushaltsbefragungen in unserer Samtgemeinde statt. Betroffen sind konkret folgende Gemeinden: Bad Eilsen, Ahnsen.

Dank der Auskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung vor. Sie tragen dazu bei, die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

05.04.2023 | Nationale Klimaschutzinitative der Gemeinde Luhden

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:

Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde Luhden als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Eilsen hat sich für ein solches Vorhaben beworben und mit Zuwendungsbescheid vom 21.06.2022 die Mitteilung vom Projektträger Z-U-G gGmbH erhalten in der Zeit vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 das Vorhaben durchzuführen. Bei fristgerechter Einhaltung erhält die Gemeinde Luhden zusätzlich Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Haushaltsjahr 2022 für Ihr Vorhaben „KSI: Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Luhden“ (FKZ 67K18851).

Nach Ausschreibung über die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg Ende des Jahres 2022 wurde der Auftrag an die Westfalen Weser Netz GmbH, 32547 Bad Oeynhausen, Mindener Str. 44 vergeben. Die Westfalen Weser Netz GmbH wird nun die Ausführung des Vorhabens mit den ausgeschriebenen Arbeiten in nächster Zeit durchführen.

Gemeinde Luhden
Der Gemeindedirektor

Kunde

Hier als Download die Urkunde

VAMV LV Nds.

Quelle: vamv-niedersachsen.de

28.03.2023 | Informationen für Alleinerziehende

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Niedersachsen e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung für Alleinerziehende in Niedersachsen.

Zu den Angeboten zählen u.a. die Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden, Veranstaltungen für Alleinerziehende sowie die Interessenvertretung in der Politik.

Weitere Informationen unter: https://www.vamv-niedersachsen.de/

Aktuelle Broschüre als Download

Quelle: mikrozensus.de

20.03.2023 | Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2023

Der Mikrozensus ist eine seit 1957 gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Jährlich nimmt rund 1 % der Bevölkerung an der Befragung teil.

Dank der Auskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung vor. Sie tragen dazu bei, die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

06.02.2023 | Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Samtgemeinde insgesamt 12 Personen, die am Amtsgericht Bückeburg und Landgericht Bückeburg als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Samtgemeinde Eilsen schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen. Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Samtgemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden. Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Das verantwortungsvolle Schöff*innen - Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessent*innen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene können sich bis zum 24.02.2023 bei der Samtgemeinde Eilsen, Herrn Kunde, Tel. 05722/886-18, bewerben.

Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt können Sie hier herunterladen. Das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt finden sie hier.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl2023.de

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