Impressum

Pflichtangaben gemäß
§5 Telemediengesetz (TMG) sowie
§55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
(Rundfunkstaatsvertrag - RStV)

Herausgeber: Samtgemeinde Eilsen
Vertreten durch: Samtgemeindebürgermeister Hartmut Krause

Samtgemeinde Eilsen
Bückeburger Straße 4
31707 Bad Eilsen
Telefon: 05722 / 886- 0
Telefax: 05722 / 886- 34
E-Mail: info@sg-eilsen.de

Die Samtgemeinde Eilsen ist eine Gebietskörperschaft
des öffentlichen Rechts.

Verantwortlich für den Inhalt:
Samtgemeinde Eilsen
Der Samtgemeindebürgermeister
Hartmut Krause

Datenschutz

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Samtgemeinde Eilsen:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Nach § 8 a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, sogenannte behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB) zu bestellen.

Für Fragen, Anregungen oder Auskünfte zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten
der Samtgemeinde Eilsen:

Herrn
Kim Schoen (ITEBO GmbH)
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück

E-Mail: datenschutz@sg-eilsen.de

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Bildrechte:
Michael Thomas

Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) ist es, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen als auch durch Firmen und sonstige nicht-öffentliche Stellen in Niedersachsen zu überwachen und so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.

Barbara Thiel wurde am 18. Dezember 2014 vom Niedersächsischen Landtag zur Landesbeauftragten für den Datenschutz nach Artikel 62 der Niedersächsischen Verfassung gewählt und nach der Wahl von der Landesregierung mit Wirkung vom 01. Januar 2015 auf die Dauer von acht Jahren berufen.

Barbara Thiel
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen -
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: 0511 / 120- 4500
Telefax: 0511 / 120- 4599

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Web: http://www.lfd.niedersachsen.de/

Elektronische Kommunikation

Zugang zur elektronischen Kommunikation:

Die Samtgemeinde Eilsen eröffnet gemäß § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetzes (EGovG) ab dem 01.07.2014 den Zugang für eine elektronische Kommunikation mittels E-Mail oder durch Verwendung elektronischer Formulare. Die auf dieser Website und auf dem Briefbogen der Samtgemeinde Eilsen bekannt gemachten E-Mail Adressen können gemäß § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die elektronische Kommunikation verwendet werden.

Für die Übermittlung von E-Mails und die Verwendung elektronischer Formulare sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • Für den Empfang und Versand von E-Mails setzt die Samtgemeinde Eilsen eine Transportverschlüsselung auf Basis
    von op­por­tu­nis­tischem TLS 1.2 ein.
    Ab Oktober 2018 wird TLS 1.2 für den Empfang von E-Mails zwingend vorausgesetzt. Es werden dann keine E-Mails
    von Servern akzeptiert, die nur TLS 1.0 oder TLS 1.1 unterstützen.

  • Die Samtgemeinde Eilsen verwendet z. Zt. keine elektronischen E-Mail Signaturen. Dokumente, die eine besondere
    Schriftform erfordern, sollten daher nicht per E-Mail übermittelt werden.

  • Aus Sicherheitsgründen sollten E-Mails möglichst im "Nur-Text" - Format versendet werden. Dokumente, die zur Weiterverarbeitung als Anlage mit einer E-Mail an die Samtgemeinde Eilsen gesendet werden, sollten nur
    folgende Formate haben:
    >> Portable Document Format (.pdf)
    >> Textdateien (.txt oder .rtf)
    >> Microsoft Word (.doc oder .docx)
    >> Microsoft Excel (.xls oder .xlsx)
    >> Microsoft PowerPoint (.ppt oder .pptx)
    >> Bilddateien (.jpg, .jpeg, .bmp)
    >> CSV-Dateien (.csv)

    Weitere Dateiformate außer den oben Genannten werden nicht oder nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Samtgemeindeverwaltung angenommen. Dies gilt insbesondere für ZIP-Archive. Darüber hinaus dürfen in allen Dateianhängen keine ausführbaren Codes, automatisierte Abläufe, Programmierungen (Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden.
    Sollten Ihre Dateianhänge nicht verarbeitet werden können, wird Ihnen dies schnellstmöglich mitgeteilt.

  • Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge ist auf eine Größe von 20 Megabyte (MB) beschränkt. Größere E-Mails
    werden technisch nicht verarbeitet.

  • Einige elektronische Formulare auf der Website der Samtgemeinde Eilsen können nur verwendet werden, wenn bei Ihnen
    ein PDF-Reader installiert ist.
    >> Acrobat Reader downloaden <<

Ansprechpartner:
Falls Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung der Samtgemeinde Eilsen haben, so wenden Sie sich
bitte an Herrn Wolter.

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